Aktuelles

Investitions­zuschuss der KfW für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder verfügbar ­ ­ ­

20.02.2024 Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder Mieterinnen oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Hier können Sie sich informieren. Link

Investitions­zuschuss der KfW - Antrags- und Zusagestopp

24.01.2024 In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)“ bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.
Für bereits vorliegende Anträge können keine Zusagen mehr erteilt werden.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Trans­formations­fonds (KTF).
Bereits zugesagte Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Hier können Sie sich über weitere Entwicklungen informieren. Link

15. Nds. Fachtag Wohnen im Alter – "Wohnperspektiven für die geburtenstarken Jahrgänge" am 6. November in Hannover - ein Fazit

06.11.2023 Nachdem die letzten Fachtage aufgrund der Pandemie nur online stattgefunden haben, haben wir uns sehr gefreut, dass dieser Fachtag wieder in Präsenz und mit über 120 Teilnehmenden stattfinden konnte. Der Fachtag wurde in Kooperation mit der Region Hannover im Regionsgebäude durchgeführt. Programm pdf

Thematisch ging es um die Babyboomer, zu denen fast zwei Drittel der Anwesenden gehörten. Was bedeutet die demografische Entwicklung für die Wohnpolitik und den Wohnungsmarkt? Welche guten Beispiele für das Wohnen gibt es? Was können die Teilnehmenden selbst tun? In Fachvorträgen und in Workshops gab es Informationen und Anregungen, den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen.

Die Vorträge sind in dem internen Bereich unserer Website veröffentlicht. Die Zugangsdaten können unter wohnberatung@neues-wohnen-nds.de angefordert werden. mehr

Nach den Grußworten durch Frau Regionsrätin Dr. Andrea Hanke, Dezernentin Soziale Infrastruktur der Region Hannover, und Herrn Abteilungsleiter Dirk Schröder vom Niedersächsischen Sozialministerium führte Sabine Sütterlin, freie wissenschaftliche Mitarbeiterin des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, mit der Studie „Ageing in Place – Wie die Babyboomer Wohnpolitik verändern“ in das Thema ein. Die große Zahl künftiger Älterer stellt Kommunen vor große Herausforderungen: Es gilt vor allem, mehr barrierearmen Wohnraum zu schaffen. Das Wohnumfeld in Quartieren und Städten sollte altersfreundlich gestaltet sein. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch Prof. Bölting von der INWIS Forschung & Beratung GmbH. Er machte darüber hinaus deutlich: „Alle wollen barrierefreie Wohnungen, aber niemand hat sie“. Ohne große Anstrengungen im Neubau und im sozialen Wohnungsbau wird es nicht gelingen, den zunehmenden Bedarf zu decken.

Gute Beispiele

Sieghard Lückehe, Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH, stellte anhand von Beispielen dar, wie auch im Wohnbestand Barrieren abgebaut werden können. So wurde eine 1950er Jahre-Wohnanlage mit einer Erschließungsgalerie barrierefrei, klimafreundlich und gemeinschaftsfördernd umgebaut. In einer weiteren Wohnanlage wurde eine barrierefreie Erschließung ohne Aufzug umgesetzt, indem alle Geschosse mit einer Rampenkonstruktion zu erreichen sind. Die Vorteile der Umbauten: Die Menschen können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, es sind starke Hausgemeinschaften entstanden und es ist deutlich günstiger als ein Neubau.

Dr. Jonas Schwartze, verantwortlich für den Unternehmensbereich Innovation und Nachhaltigkeit bei der Nibelungen-Wohnbau-GmbH, stellte den AAL-Standard im Geschosswohnungsbau vor. Dieser Standard soll dabei helfen, dass digitale Anwendungen künftig vermehrt Einzug in die Wohnungen des Geschosswohnungsbaus halten und damit Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit insbesondere älterer Menschen und Menschen mit Handicap erhöhen. Deutlich wurde dabei, wie wichtig es ist, dass AAL-Systeme einfach einzubauen und zu nutzen sind.

Andrea Beerli, Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter und FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., zeigte auf, wie Quartiere und Dörfer zukunftsfähig gemacht werden können. Gelingen kann dies, wenn die Bausteine „Wohnen“, „Pflege“ und „Nachbarschaft“ zusammen gedacht und durch Kooperation lokaler Akteure miteinander verknüpft werden und wenn neben barrierefreien Wohnungen und Pflegekomponenten wie ambulanter Dienst, Tagespflege oder ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften auch Treffpunkte, Begegnungsmöglichkeiten und Initiativen für alle Generationen entstehen, die das Gemeinschaftliche stärken.

Workshops

Als vorletzten Tagesordnungspunkt gab es Workshops zu den Themen Bauliches (Meike Austermann-Frenz, kom.fort Bremen), Technisches (Patrick Ney, Landeshauptstadt Hannover, und Susanne Knaak, Niedersachsenbüro), Soziales (Andrea Beerli, Niedersachsenbüro) und Gesellschaftliche Fragestellungen (Monika Schneider, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.).

Positionspapier Raum für die Zukunft

Daran schloss sich ein Abschlussstatement von Monika Schneider an. Sie stellte das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. „Raum für die Zukunft – für ein generationengerechtes Wohnen“ vor und zeigte auf, wie groß der Handlungsbereich auf allen Ebenen ist, von der pflegerischen Versorgung bis hin zum Wohnen. Alle müssen mitwirken: So sollten Kommunen bei der Vergabe von Baugrundstücken darauf achten, dass dort barrierefreie Wohnungen und alternative Wohnformen gebaut werden. Fördermittel für den Abbau von Barrieren müssen bereitgestellt werden. Ihr Fazit: Die Beratung zur Wohnungsanpassung, die Arbeit von allen, die sich mit dem Themenfeld „Wohnen im Alter“ beschäftigen, ist wichtiger denn je.

Investitions­zuschuss für Barriere­reduzierung – Anträge sind wieder möglich

15.08.2023 Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen. Bei Einzel­maßnahmen zur Barriere­reduzierung werden Vorhaben bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förder­fähigen Kosten je Wohneinheit gefördert (2.500 €). Die maximalen förder­fähigen Kosten steigen auf 50.000 Euro je Wohn­einheit, wenn der Standard Alters­gerechtes Haus erreicht wird (6.500 €).

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Positionspapier "Raum für die Zukunft" der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung

08.06.2023 Im Zuge des demografischen Wandels ist rasches Handeln gefragt. So werden laut Kfw-Research bis 2030 rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen benötigt  bzw. 2 Mio. neu geschaffen werden müssen. Link
Neben dem benötigten Wohnraum werden auch Strukturen gebraucht, die soziale Kontake und Unterstützung ermöglichen. Die BAG Wohnungsanpassung hat 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Handlungsbedarf in Hinblick auf bezahlbaren barrierereduzierten Wohnraum, (Wohn-)Beratung, Weiterbildung und Netzwerkbildung beschrieben wird. Hier finden Sie das Positionspapier: Link

Broschüre "Wohnen im Alter – AM LIEBSTEN ZU HAUSE" aktualisiert und neu aufgelegt

11.04.2023 Die Broschüre wurde vollständig überarbeitet und kann bei der Pressestelle des Niedersächsischen Sozialministeriums bestellt werden: pressestelle@ms.niedersachsen.de

Hier finden Sie die pdf.

Online-Konferenz: Komfortables Wohnen in jedem Alter – Wie kommt das „Design für Alle“ an die Menschen? – Vorträge und Thementische sind jetzt online

31.01.2023 Die LINGA und das Niedersachsenbüro hatten am 29. November 2022 Akteure aus Produktentwicklung und Handel, Handwerk und Wohnungswirtschaft sowie Wohnberaterinnen und Wohnberater eingeladen. Ziel war es, neue Wege zu finden, wie das "Design für Alle" die Menschen auch erreicht. Die Veranstaltung war gut besucht. Die Ergebnisse finden Sie unter Link.

Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei

19.01.2023 Das Bundeskabinett hat am 30. November 2022 die von dem Bundesminister Hubertus Heil vorgelegten Eckpunkte "Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei" beschlossen. So sollen u. a. rechtliche Regelungen weiterentwickelt werden, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Mehr unter Link

Online-Konferenz: Komfortables Wohnen in jedem Alter – Wie kommt das „Design für Alle“ an die Menschen? am 29. November

Eine kluge, vorausschauende Planung bei Neuanschaffungen, Umbau und Neubau bietet schon heute eine gute Wohnqualität und kann spätere kostspielige Umbaumaßnahmen vermeiden helfen. Schwellenlose und großzügige Flächen im Eingangsbereich zum Beispiel bieten nicht nur Kindern Spielfläche mit ihrem Bobby-Car, sondern ermöglichen auch das problemlose Rangieren mit einem Rollator. Komfortbäder sind chic und bieten gleichzeitig Sicherheit. Höhenverstellbare Schränke schaffen Stauflächen, sind aber auch für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu nutzen: Erwachsene, Kinder, Kleinwüchsige oder Menschen im Rollstuhl.

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Bei der Tagung wird das komfortable Wohnen in allen Lebenslagen im Mittelpunkt stehen. Produktentwicklung und Handel, Handwerk und Wohnungsanbieter/-innen sowie Wohnberaterinnen und Wohnberater sind eingeladen, gemeinsam Ideen für bedarfsgerechte Innovationen zu entwickeln, damit das „Design für Alle“ mehr Realität wird. Den Mehrwert haben nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Nutzerinnen und Nutzer.

Die Tagung wird gemeinsam von der LINGA und dem Niedersachsenbüro ausgerichtet.

Hier finden Sie weitere Informationen: Link

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss der KfW – Antragsstop

Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) stellen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss der KfW wieder erhältlich

Ab sofort können Sie als privater Eigen­tümer oder Mieter wieder Zu­schüsse für Maß­nahmen zur Barriere­redu­zierung bei der KfW bean­tragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal un­bedingt, bevor Sie mit den Ar­beiten be­ginnen.

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Neu: Wohnungsbauförderung der NBank für bezahlbares Wohnen – auch für den Abbau von Barrieren

Private Eigentümer werden bei Modernisierungsmaßnahmen sowie bei Neubau/Erwerb mit einem zinslosen Darlehen gefördert. Darüber hinaus wird ein Zuschuss von jeweils 2.000 € für im Haushalt lebende Menschen mit Behinderungen und Kinder gewährt. Link

Auch die Modernisierung von Mietwohnungen wird gefördert. Neben einem zinslosen Darlehen (35 Jahre) und einem Tilgungsnachlass von 30 % nach 20 Jahren für Berechtigte mit geringem Einkommen wird ein Zuschuss von 5.000 € für jede barrierefreie Wohnung (DIN 18040) gewährt. Link

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegekasse – 50,- Euro monatlich

Mit dem Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) tritt neben dem Anspruch der Pflegebedürftigen auf Leistungen wie Pflegehilfsmittel ein neuer Leistungsanspruch in der Häuslichkeit auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzenden Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu insgesamt 50 Euro monatlich in Kraft.Die gesetzliche Grundlage finden Sie in SGB XI, § 40a. mehr

Was sind digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen?
Digitale Pflegeanwendungen können von der pflegebedürftigen Person selbst oder in Interaktion mit Angehörigen oder dem Pflegedienst genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Erscheinungsformen sind neben Pflege-Apps etwa browserbasierte Webanwendungen oder Software zur Verwendung auf klassischen Desktop-Rechnern. Mehr unter Link

 

 

Keine ärztliche Verordnung notwendig, wenn Pflegefachkraft Hilfsmittel empfiehlt

Hilfsmittel spielen in der Wohnberatung eine große Rolle. Bisher wurde für deren Einsatz in jedem Fall ein Rezept vom Arzt benötigt. Seit dem 01.01.2022 reicht dafür auch die Empfehlung einer Pflegefachkraft aus. mehr

"Gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI können Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Leistungserbringung unter bestimmten Voraussetzungen Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Einer ärztlichen Verordnung gemäß § 33 Absatz 5a SGB V bedarf es bei Vorliegen einer solchen Empfehlung nicht. Diese Empfehlungen beziehen sich auf Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel, die den pflegerischen Zielen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB XI dienen. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 40 Absatz 6 Satz 6 und 7 SGB XI in Richtlinien das Nähere insbesondere zu den in Frage kommenden Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, zu den Eignungsvoraussetzungen der empfehlenden Pflegefachkräfte und zu den Verfahren, die bei der Antragstellung durch die bzw. den Pflegebedürftigen einzuhalten sind, festgelegt. Die entsprechenden Richtlinien wurden am 20.12.2021 vom GKV-Spitzenverband beschlossen und erlangen ab dem 01.01.2022 Gültigkeit. Mehr unter Link

Fachtag Wohnen mit Zukunft – komfortabel in allen Lebenslagen – Vorträge jetzt online

Der 13. Niedersächsische Fachtag am 2. Dezember fand als Online-Veranstaltung statt. Es war ein gelungener Fachtag mit inspirierenden Vorträgen und anregenden Diskussionen. Thematisch ging es um eine Wohnungsgestaltung, die besonders leicht und komfortabel nutzbar ist. Und zwar für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und entsprechend ihren Bedürfnissen. mehr

Folgende Vorträge können Sie sich nun auf unserer Internetseite ansehen: "Design für alle – einfach, komfortabel, attraktiv", "Wohnen im Alter = Wohnen mit Zukunft?", "Gebäude für jede Lebenssituation" und "Wohnen ein Leben lang – aus der Praxis der Wohnberatung". Auch die Gesprächsrunde zum Thema "Wie kommt das komfortable Wohnen an die Menschen?" ist online. Wählen Sie den folgenden Link aus und geben Sie die beiden Passwörter "Fachtag" und "FaJnzEvc" ein.

Generationenfreundliches Einkaufen – 60 Unternehmen in Ganderkesee getestet

Der Einkauf soll für alle Kundinnen und Kunden unbeschwerlich und barrierearm möglich sein - ganz gleich, ob für Eltern/Großeltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator bzw. Rollstuhl oder ältere Menschen mit Assistenzbedarf. Der Landesseniorenrat (LSR) Niedersachsen e.V. hat gemeinsam mit Partnern aus kommunaler Wirtschaftsförderung, Politik sowie Seniorenvertretungen vor Ort das Thema Generationenfreundlichkeit beim Einkauf in den Blickpunkt gerückt. mehr

Als Pilotprojekt hat der Seniorenbeirat Ganderkesee in Zusammenarbeit mit dem LSR bewusst auf Veränderungen der Einkaufstrends und Ansprüche reagiert, die Kundinnen und Kunden an den stationären Handel stellen. Für die Erlangung des Zertifikats „Generationenfreundlich Einkaufen“ und das orangefarbene Gütezeichen werden Unternehmen – anhand eines Kriterienkatalogs – durch geschulte ehrenamtliche Tester*innen „geprüft“.

Dabei geht es u.a. um den barrierefreien Zugang zum Geschäft und eine ausreichend helle Beleuchtung, dass Kunden saubere, rutschfeste und blendfreie Fußböden vorfinden, dass die Gänge – auch im Gegenverkehr – breit genug und nicht verstellt sind u.v.m. Die praktischen Hinweise zum Prüf-/Testverfahren erinnern stark an Punkte der Checklisten einer Wohnberatung und an wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

In Ganderkesee wurden bereits 60 Geschäfte getestet. Zur Zeit läuft die Auswertung der Checklisten beim LSR in Hannover. Die Zertifizierung erfolgt später. Interesse an der Zertifizierung besteht bei 120 der 150 Unternehmen in Ganderkesee. Ab 2022 werden landesweit Schulungen für ehrenamtliche Tester*innen bei den Seniorenbeiräten durchgeführt, damit auch landesweit Unternehmen mit dem Zertifikat „Generationengerechtes Einkaufen“ ausgezeichnet werden können. Die Initiatoren aus Ganderkesee haben das bisherige Testverfahren und die Kriterien überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Auch das Logo wurde verändert und wird zukünftig nicht mehr über den Handelsverband Niedersachsen-Bremen verliehen, sondern in diesem Jahr erstmals vom Landesseniorenrat Niedersachsen.

Gern erteile ich Auskünfte zum Projekt „Generationenfreundlich Einkaufen“. Telefon 04221/9242904 oder unter juergen.luedtke@gmx.net.

Wohnungsbörse Adira – das Portal für Wohnraum ohne Barrieren – ist jetzt online

Es ist sehr schwer, eine Wohnung ohne/mit wenig Barrieren zu finden. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. hat deshalb mit Förderung durch Aktion Mensch eine niedersachsenweite Plattform entwickelt, um Wohnungsanbieter und Nachfragende zusammenzubringen. Das Angebot ist kostenfrei. Mehr unter Link

Mittel für KfW-Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung sind aufgebraucht

Die Bundes­mittel für barriere­reduzierende Maßnahmen für 2021 sind aufge­braucht, ab sofort können keine Anträge mehr für Investitions­zuschüsse bei der KfW-Bank gestellt werden. Eine Förderung im Jahr 2022 ist gegebenen­falls möglich, wenn im Bundes­haushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden.

Neues Barrierefreiheitsstärkungsrecht hat erhebliche Schwächen

2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Von vielen Seiten gibt es Kritik. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)  kritisiert mit einem Kurzfilm unter anderem die Schlupflöcher für Unternehmen und die langen Übergangsfristen (teilweise bis ins Jahr 2040), bis Barrierefreiheit umgesetzt werden muss. mehr

In einer Stellungnahme macht der DBSV zudem konkrete Verbesserungsvorschläge. Das Gesetz, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll, wird großen Einfluss darauf haben, ob Menschen mit Behinderung selbstständig Bankgeschäfte erledigen, online einkaufen und Mobiltelefone nutzen können. Hier der Kurzfilm sowie eine Stellungnahme Link

Der Sozialverband Deutschland SoVD weist darauf hin, dass es mit Barrieren keine Teilhabe geben kann. Insbesondere barrierefreie Wohnungen müssen konsequent und flächendeckend geschaffen werden. Link

Stellungnahme Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. Link

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – beschleunigte Verfahren

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen konnten häufig nicht begonnen werden, weil sie auch nach mehreren Wochen bzw. Monaten noch nicht bewilligt waren. Hier gibt es nun eine Verbesserung: Anträge müssen innerhalb von drei bzw. innerhalb von fünf Wochen entschieden werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Kassen dies dem Antragsteller/der Antragstellerin innerhalb der Frist mit stichhaltigen Gründen schriftlich darlegen. Die Gründe dürfen nicht bei der Kasse liegen wie z. B. Arbeitsüberlastung. Wenn keine Mitteilung eingeht, gilt die Maßnahme als bewilligt. Wichtig ist, dass die Antragsteller*innen nachweisen können, dass der Antrag auch gestellt wurde (z. B. per Einschreiben, durch die Dokumentation einer gesendeten E-Mail oder auch den Sendebericht eines Faxes). Den genauen Wortlaut des Gesetzestextes

  mehr

finden Sie hier: Der § 40 Abs. 4 SGB XI wurde um den Absatz 7 ergänzt.

7) Die Pflegekasse hat über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst nach Absatz 1 Satz 2 beteiligt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Kann die Pflegekasse die Fristen nach Satz 1 nicht einhalten, teilt sie dies den Antragstellern unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Link

Krankenkasse muss GPS-Uhr bezahlen

Ein junger Erwachsener, der wegen schwerer geistiger Behinderung an Orientierungslosigkeit und "Weglauftendenz" leidet, hat gerichtlich gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einer GPS-gesteuerten Uhr als Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 SGB V durchgesetzt. Mehr unter Link

Silberdraht – die analoge Plattform für Information und Beratung

Wenn das Internet nicht nutzbar ist, kann der kostenlose Telefondienst "Silberdraht" gute Dienste leisten. Er erlaubt den Zugriff auf digitale Inhalte ohne Internetverbindung. Seniorinnen und Senioren können somit Information und Unterhaltung aus dem Internet über den Telefonweg abrufen. Mehr unter Link

Niedersächsisches Sozialministerium fördert Ambient Assisted Living (AAL)

Mit dem Masterplan Digitalisierung des Landes Niedersachsen sollen innovative Projekte und Strukturen gefördert werden, die die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen verbessern und allen Menschen ein selbstbestimmtes und gesundheitlich gut versorgtes Leben im eigenen häuslichen Umfeld ermöglichen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 200.000 EUR beschränkt. Für den Bereich Wohnberatung ist der Förderbereich "Ambient Assisted Living" (AAL) von Interesse. mehr

Gefördert werden

  • Investitionen zum Einsatz von digitalen Assistenzsystemen, die eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgenutzten Wohnung sowohl von älteren Menschen als auch von Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen, und
  • assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-)Einrichtungen im vorpflegerischen und ambulanten Bereich.

Bewerben können sich u.a.Träger

  • von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens,
  • juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ bis 2025 verlängert

Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ regional modellhafte Projekte, die, insbesondere auch im ländlichen Raum, dazu beitragen, älteren und hochaltrigen Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit ein weitestgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen. Nun wurde das Förderprogramm zum 1. Januar 2021 für weitere fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert.

Förderjahr 2021 richtet Fokus auf Demenz-Wohngemeinschaften mehr

Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Wie bereits in der letzten Förderrunde 2020 sollen auch 2021 vorrangig alternative Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unterstützt werden. Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau der Wohngemeinschaften.
Prinzipiell können aber auch Projekte mit anderen förderfähigen Schwerpunkten eine Zuwendung beantragen, sofern ihre Umsetzung im Jahr 2021 vorgesehen ist.

Förderanträge sind bis zum 1. April 2021 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Ansprechpartnerinnen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:
Frau Grams, Tel. 0441 / 2229-7304, E-Mail: Regina.Grams@ls.niedersachsen.de und
Frau Winter, Tel. 0441 / 2229-7414, E-Mail: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de

Für die nachfolgenden Förderjahre gilt jeweils der 1. August des Vorjahres als Antragsfrist.
D. h., Fördermittel für Projekte, deren Realisierung im Jahr 2022 geplant ist, müssen bis spätestens 01.08.2021 beantragt werden.

Die fachliche Begleitung des Förderprogramms – und damit auch die inhaltliche Beratung zur Antragstellung – übernimmt, wie bisher, das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., Bundesvereinigung, in Hannover. Ansprechpartnerin ist Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45,
E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Weiterführende Informationen sowie die überarbeitete Richtlinie und die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“.

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss der KfW wieder verfügbar

Ab sofort können private Eigen­tümer oder Mieter wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort bei der KfW beantragen. Mehr unter Link

Reform des Wohnungseigentümergesetzes – mehr Rechtssicherheit für Abbau von Barrieren

Ab 1. Dezember tritt das neue Wohnungseigentümergesetz in Kraft. Damit hat jede/r Wohnungseigentümer/in Anspruch darauf, dass auf eigene Kosten ein barrierefreier Aus- und Umbau gestattet wird. Sämtliche bauliche Maßnahmen können zukünftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Bei baulichen Veränderungen haben zukünftig nur diejenigen Wohnungseigentümer*innen die Kosten zu tragen, mehr

die für die Maßnahme gestimmt haben. Wird eine bauliche Maßnahme mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert, sind ebenfalls sämtliche Wohnungseigentümer in die Pflicht zur Kostentragung eingebunden, soweit die Maßnahme nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Das Gleiche gilt für bauliche Maßnahmen, deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Neben dem barrierefreien Aus- und Umbau müssen auch auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie Zugang zu einem schnellen Internetanschluss gewährt werden.

KfW-Zuschuss: Die Bundesmittel für barriere­reduzierende Maßnahmen sind aufge­braucht.

Kreditanstalt für Wiederaufbau: Die Bundesmittel für barriere­reduzierende Maßnahmen sind leider aufge­braucht. Daher ist für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) keine Antrag­stellung mehr möglich. Weitere Informationen Link

Besondere Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten von Corona

Es ist uns ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, welche fatalen Folgen das Coronavirus für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige hat. Vereinsamung, Diskriminierung und Überforderung gehören zunehmend zum Alltag der Betroffenen. Diese Menschen haben keine Lobby und brauchen unsere Unterstützung. Im Folgenden einige Beispiele aus einer Stellungnahme des Landesinklusionsrates: mehr

  • Vielen Kindern mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung verwehrt. Teilweise werden sie sogar in den Schulen getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern in separaten Räumen per Video unterrichtet.
  • Menschen in Einrichtungen hatten wochenlang keinen Kontakt zur Außenwelt, was tiefe Spuren und Ängste hinterlassen hat.
  • Auch Angehörige haben ihre Belastungsgrenzen häufig bereits überschritten, mitunter sogar ihre Stellen verloren, weil Hilfen weggebrochen sind und die Angehörigen nachts nicht mehr in ihre Einrichtungen zurück konnten.

Monika Nölting, Sprecherin des Niedersächsischen Inklusionrates von Menschen mit Behinderungen, hat einen Kommentar zur Veröffentlichung verfasst und dringenden Handlungsbedarf formuliert. Hier finden Sie den vollständigen Beitrag: pdf

Produktkatalog "Technische Hilfen bei Demenz" neu aufgelegt

Der dess@work 4.3: Produktkatalog „Technische Unterstützung bei Demenz – Fokus eigene Häuslichkeit“ gibt eine Übersicht über technische Hilfen, die Menschen mit Demenz auf eine einfache und möglichst kostengünstige Weise bei ihren Bedürfnissen und Problemen unterstützen können. Die dritte Auflage des Kataloges wurde jetzt von Grund auf überarbeitet. Herausgeber ist Demenz Support Stuttgart. Download unter folgendem Link

Evaluation der KfW zum Programm "Altersgerecht Umbauen" – Einsparungen durch Vermeidung stationärer Pflege bei 100 Mio. Euro pro Jahr

Die KfW geht in ihrer Evaluation für das Programm "Altersgerecht Umbauen" davon aus, dass durch Vermeidung oder Hinauszögern von Umzügen in Pflegeheime immense Kosten gespart werden können, da die privat zu finanzierenden „Hotelkosten“ die Wohn- und Verpflegungskosten bei ambulanter Pflege weit übersteigen. Link mehr

Im Ergebnis lagen die geschätzten jährlichen Entlastungen im 5-jährigen Zeitraum zwischen 2014 und 2018 bei 550 Millionen Euro. Davon entfielen 330 Millionen Euro auf den Staat (Pflegeversicherung und Grundsicherung) und ca. 220 Millionen Euro auf die betroffenen Privathaushalte. Mehr unter Link

Infoflyer zum Coronavirus und Covid-Info-Website für Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten

Das Ethno-Medizinische Zentrum e. V. stellt muttersprachliche Coronavirus/Covid-19-Informationen und praktische Hinweise in 38 Sprachen zur Verfügung. Link

GPS-Uhr mit Alarmfunktion als Hilfsmittel nach § 33 SGB V

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Kosten für eine GPS-Armbanduhr für einen jungen Mann mit einer geistigen Behinderung von der Krankenkasse als Hilfsmittel nach §33 SGB V übernommen werden müssen. mehr

Damit bestehen gute Chancen, dass auch Menschen mit Demenz diese Uhr auf Rezept bekommen können. Weitere Informationen: Link

Videokonferenzen mit Zoom & Co.

In Zeiten von Corona ist es wichtig, sowohl privat als auch beruflich in Kontakt zu bleiben. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Austauschtreffen zur Wohnberatung vor Ort online durchzuführen und stellen nützliche Hintergrundinformationen zur Verfügung. mehr

 

Nach Prüfung verschiedener Anbieter haben wir uns für die Online-Plattform "Zoom" entschieden, da sie für unsere Zwecke die besten Möglichkeiten bietet. Wir stellen Ihnen unseren Account zur Verfügung und übernehmen bei Bedarf auch die Moderation. Schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie Interesse haben: wohnberatung@neues-wohnen-nds.de

Gerne führen wir auch einen Probelauf im Vorfeld durch. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir keinen Support leisten können.

Hintergrundinformationen

Einführung in Zoom: Link

So sichern Sie Ihre Zoom-Meetings: Link

https://unterrichten.digital/2020/05/02/zoom-datenschutz-schule-unterricht/

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen Werkzeugkoffer mit vielen nützlichen Hinweisen für die Online-Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen zusammengestellt. Link

Digitale Sprechstunde jeden Freitag um 11:00 Uhr und viele nützliche Informationen Link

Eine relativ einfache und kostenfreie Möglichkeit für virtuellen Austausch besteht zum Beispiel auch über Jitsi-Meet. Link Hier finden Sie Übersichten über Anbieter mit Einschätzungen: Link Link Link

Neue Praxishilfe "Videokonferenzen und Datenschutz": Link Datenschutzgenerator: Link 

Ältere Menschen und gefährdete Gruppen schützen

Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Franz Müntefering appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen. Die gemeinsame Erklärung von Franziska Giffey und Franz Müntefering, die auch einen konkreten Katalog von Verhaltensregeln enthält, finden Sie hier.

Es gibt wieder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der KfW.

Ab sofort können private Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Sämtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Link mehr

2020 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach finanzieller Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.

 

 

 

Arbeitsmappe zur Wohnberatung – Unterlagen zur Finanzierung wurden aktualisiert

Die Aktualisierungen beziehen sich auf die Förderung durch die N-Bank und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen (s. u.). Bitte tauschen Sie die Informationen in Ihren Arbeitsmappen aus: Checkliste und Text zur Finanzierung S. 4-7. Sie finden die aktualisierten Materialien unter folgendem Link.

Verbesserung bei der Finanzierung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Ab 2020 werden mehr Menschen mit Behinderungen Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beziehen können. Da die Eingliederungshilfe ab 2020 aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins SGB IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen wird, werden unter anderem Freibeträge für Vermögen und Einkommen deutlich angehoben werden. Auch wird dann das Partnervermögen und -einkommen nicht mehr mit angerechnet. mehr

Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder seelischen/psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um eine drohende Behinderung zu verhindern (Prävention) oder um eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern oder ganz zu beseitigen und so Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

Wohnungsanpassungsmaßnahmen in der Wohnung können für diese Zielgruppe über die Eingliederungshilfe finanziert werden, wenn der Zuschuss der Pflegekasse nicht ausreicht oder wenn kein Pflegegrad besteht. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins SGB IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen. Das bedeutet, dass Freibeträge für Vermögen (voraussichtlich ca. 50.000 Euro) und Einkommen (wird jährlich festgelegt) deutlich angehoben werden. Auch wird dann das Partnervermögen und -einkommen nicht mehr mit angerechnet. Damit wird der Kreis der Leistungsbezieher*innen erweitert, und der Selbstbehalt bleibt deutlich höher. Zum 01.01.2023 werden die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe neu geregelt, das heißt, der leistungsberechtigte Personenkreis wird neu definiert.

Wenn Menschen mit Behinderungen gleichzeitig pflegebedürftig sind, wird Eingliederungshilfe nur gewährt, wenn der Bezug der Eingliederungshilfe vor Eintritt in das Rentenalter beantragt wird und wenn nicht vorrangig Pflegebedarf die Ursache ist. In diesem Fall wird Hilfe zur Pflege gewährt, und die Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen erfolgt auch weiterhin über die Sozialhilfe, sofern der Zuschuss der Pflegeversicherung nicht ausreicht.

Gesetzliche Grundlage ist das SGB IX, Kapitel 6 "Soziale Teilhabe":
§ 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (ab. 01.01.2020)
(1) 1Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 (Anm.: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung) erbracht werden. 2Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. 3Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen nach Kapitel 7.

(2) Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere

Leistungen für Wohnraum,
Assistenzleistungen,

§ 77 Leistungen für Wohnraum
(1) 1Leistungen für Wohnraum werden erbracht, um Leistungsberechtigten zu Wohnraum zu verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. 2Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht.

(2) Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a des Zwölften Buches sind zu erstatten, soweit wegen des Umfangs von Assistenzleistungen ein gesteigerter Wohnraumbedarf besteht.

Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, das heißt die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur gewährt, wenn die Leistungen nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger wie zum Beispiel die Krankenversicherung, Rentenversicherung, das Integrationsamt oder die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Über diese Rehaträger werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen finanziert, wenn sie zur Verbesserung der Arbeitsaufnahme (z. B. Treppenlift im Eingangsbereich) oder am Arbeitsplatz selbst erforderlich sind. Die Maßnahme muss notwendig und wirtschaftlich sein und wird einkommensunabhängig gezahlt.

Informationen und Beratung  für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen gibt es bei den unabhängigen Teilhabe-Beratungsstellen (EUTB) in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Link

Neue Förderprogramme der N-Bank

Die N-Bank hat zwei neue Wohnungsbauförderprogramme aufgelegt, mit denen die Modernisierung für bestimmte Zielgruppen gefördert wird. Darin ist auch der Abbau von Barrieren enthalten:

- ältere Mietwohnungen (BJ vor 2002) (35 Jahre tilgungsfreies Dalehen und 30% Tilgungsnachlass) Link;
- selbstgenutztes Wohneigentum (15 Jahre zinsloses Darlehen) Link
Die früher für die Wohnungsanpassung nutzbaren Programme "Altersgerechter Umbau" und "Eigentumsförderung" (hier: Modernisierung von Wohneigentum für Menschen mit Behinderung) gibt es nicht mehr.

Fördertopf des KfW-Programms 455-B (Investitionskostenzuschuss) ist fast leer

Im Fördertopf für altersgerechtes Umbauen befindet sich für dieses Jahr kaum noch Geld. So schreibt denn auch die KfW auf ihrer Seite: „Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist so lange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung.“ Link

 

Wohnformen für junge Menschen mit Behinderungen

Die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung und Inklusionsseminare setzen sich dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können: Projektliste und Seminare mehr

Es werden Seminare für Eltern angeboten, die  für ihre erwachsenen Töchter/Söhne eine Wohnalternative suchen bzw. neu gründen möchten. Link

Darüber hinaus wird zur Zeit eine Projektliste mit realisierten und geplanten Wohnformen für jüngere Menschen mit Behinderungen erstellt. Link

Zukunfsfähige Wohnungsmärkte – Perspektiven für Niedersachsen bis 2040

Mehr Mietwohnungen in den Zentren – bezahlbarer Wohnraum in Stadt und Land für Jung und Alt – absehbarer Generationenwechsel in den älteren Einfamilienhäusern. Das sind wichtige Herausforderungen für die Wohnungsmarktakteure. In der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 werden auch Empfehlungen zum altersgerechten Wohnen gegeben. mehr

Fazit: Kommunen, in denen die Nachfrage ansteigt oder stabil bleibt, sollten ihren Fokus auf den barrierefreien Neubau richten, Kommunen mit sinkender Nachfrage eher auf die altersgerechte Anpassung des Wohnbestandes. Vollständiger Bericht: Link

Zertifizierte Fortbildung Wohnberatung startet am 11. März 2020

In der Fortbildung werden die Grundlagen zur Wohnungsanpassung, zu Wohnformen, zum gesamten Beratungsprozess sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung vermittelt. Weitere Informationen: pdf mehr

Die Fortbildung gliedert sich in einen Theorieteil mit 100 Unterrichtsstunden und einen Praxisteil mit ca. 30 Stunden. Die Fortbildung schließt mit einem Zertifikat der Fachstelle ab, das auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung anerkannt wird.

Broschüre "Im Alter sicher leben"

Die Broschüre informiert über Kriminalitätsformen, denen ältere Menschen in besonderer Weise ausgesetzt sind, und gibt Tipps zum wirksamen Schutz vor solchen Straftaten. mehr

Skizzen und Bilder veranschaulichen die technische Sicherung von Türen, Fenstern und Fenstertüren, Hinweise auf Einbruchmeldeanlagen sowie Videoüberwachung ergänzen die Informationen. Eingegangen wird außerdem auf das Thema „Smart Home“ und auf staatliche Förderung von Einbruchschutz. Am Ende stehen Hinweise auf weiterführende Informationen und Beratungsstellen. Weitere Informationen: Link

Modellprogramm: Herausforderung Demenz – aktiv werden in der Kommune

Das Modellprojekt Demenz und Kommune (DeKo) der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V./Selbsthilfe Demenz unterstützt Kommunen dabei, Angebote für Menschen mit Demenz auf- und auszubauen und ihre Bürgerinnen und Bürger für das Thema Demenz zu sensibilisieren. Ziel ist, dass auch Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gut integriert und versorgt vor Ort leben können – in ihrem Stadtteil, in ihrem Quartier. Hilfreich ist auch die Checkliste "Wie demenzaktiv ist unsere Kommune?". Weitere Informationen Link

 

Pflege-TÜV wird reformiert – ab November 2019 neues "Pflegetransparenzsystem" für Heime

Der bisherige "Pflege-TÜV" bietet keine gute Grundlage, um die Qualität einer Einrichtung zu bewerten. Mit der Reform des Bewertungssystems soll sich dies ab Ende 2019 ändern. Pflegebedürftige sollen dann bessere Orientierungsmöglichkeiten für die qualitative Auswahl eines geeigneten Pflegeheims erhalten. Link

Neue Pestel-Studie: graue Wohnungsnot in Deutschland

Ab 2035 wird Deutschland "richtig alt" und im Alter zunehmend ärmer. Und trotzdem muss sich die neue Rentner-Generation das Wohnen auch noch leisten können. Genau das wird so allerdings mit dem jetzigen Wohnungsmarkt nicht klappen, sagt das Pestel-Institut. mehr

Die Wissenschaftler aus Hannover warnen: Deutschland steuert auf ein massives Alters-Wohnproblem zu – auf eine "graue Wohnungsnot". Dazu legte das Pestel-Institut im Rahmen der Fachmesse BAU 2019 in München im Auftrag des Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) eine Studie vor: pdf

Energetische Sanierung mit Barrierefreiheit verbinden

Die gemeinsame Umsetzung von energieeffizienter Sanierung, Einbruchschutz & Barrierefreiheit spart Kosten und Aufwand, denn es sind häufig die gleichen Gewerke beteiligt. mehr

Außentüren und Fenster spielen beispielsweise bei der energetischen Sanierung und beim Einbruchschutz eine wichtige Rolle. Aber auch bei einem altersgerechten und sicheren Zuhause nehmen Türen und Fenster eine Schlüsselrolle ein, denn breite Türen und leicht bedienbare Fenstergriffe erleichtern das Leben bei eingeschränkter Mobilität. Das Gleiche gilt für das Bad: Wenn die Heizungsanlage modernisiert wird, sind häufig Leitungen in Bad und Küche davon betroffen. Mit vergleichsweise kleinem Mehraufwand können im Zuge der Sanierung dort direkt Barrieren abgebaut werden, die älteren Menschen, aber auch Familien mit Kindern den Alltag erleichtern. Auch Förderungen für energetische Sanierungen, Barrierefreiheit und Einbruchschutz lassen sich koppeln. Weitere Informationen unter https://www.unser-haus-sanieren.de/.

Kommunalbericht 2018 – Wohnberatung kann helfen, Kosten zu sparen

Laut Kommunalbericht 2018 werden sich die voraussichtlichen Bruttoeinnahmen der örtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2031 mehr als verdoppeln, wenn nicht die Zahl der Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen reduziert wird. Angebote wie Wohnberatung, Nachbarschaftshilfe, Seniorenbegleitung und mehr können dazu beitragen, die häusliche Versorgung zu unterstützen und damit Kostensteigerungen entgegenwirken. Hier finden Sie den vollständigen Bericht: Link.

Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung zum 01.01.2019 – mehr barrierefreie Wohnungen

Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft. Damit erfolgt in weiten Teilen die Anpassung der NBauO an die Musterbauordnung. Demnach müssen (mit bestimmten Einschränkungen) in neu gebauten Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein. mehr

In der Begründung zum Gesetz wird auch definiert, dass die Erdgeschosswohnungen ohne Barrieren erreichbar sein müssen. Ein Aufzug muss nicht eingebaut werden, um das zweite Geschoss und weitere zu erreichen, aber er muss zumindest nachrüstbar sein. Das ist ein Fortschritt, löst allerdings noch immer nicht die Probleme im Bestand. Sie können die Änderungen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 20. September 2018 nachlesen. Link

In Verbindung mit dem "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" in Niedersachsen ist davon auszugehen, dass die Zahl der bezahlbaren barrierefreien Wohnungen in der Zukunft ansteigen wird. Informationen zum Bündnis finden Sie hier Link

11. Niedersächsischer Fachtag "Wohnen im Alter" am 19. November in Nienburg

Am 19. November 2018 fand in Nienburg im WESERSCHLÖSSCHEN mit 130 Teilnehmenden der 11. Niedersächsische Fachtag Wohnen im Alter statt. Diesmal ging es um das Thema Wohnungsanpassung, Wohnberatung und bezahlbarer Wohnraum. Veranstalter waren der Landkreis Nienburg und das Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter.

Hier finden Sie die Vorträge und Hintergrundinformationen mehr

Annette Brümmer: Stand der Wohnberatung in Niedersachsen pdf
Zusammenfassung "Wohnberatung" in Textform pdf
Qualitätsstandards Wohnberatung pdf
Kostengünstiges Bauen und vorausschauende Planung: Heike Böhmer, Institut für Bauforschung pdf
Förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen: Jörg Berens, Meravis pdf
Resümee: Harald Künemund, Universität Vechta pdf

Bilder vom Fachtag Link

Nach Grußworten von Frau Sozialministerin Carola Reimann und Herrn 1. Kreisrat Thomas Klein erläuterte Herr Prof. Künemund, dass es in Niedersachsen viel zu wenig barrierefreie und bezahlbare Wohnungen gebe. Deshalb sei es so wichtig, dass der Wohnungsbestand an die veränderten Bedürfnisse, die mit dem Älterwerden einhergehen, angepasst werde. „Wohnberatung spielt dabei eine große Rolle. Aber die bestehenden Beratungsstellen, in der Regel bei den Senioren- und Pflegestützpunkten angesiedelt, haben oft zu wenig Zeit für diese wichtige Aufgabe. Da reicht auch das Ehrenamt nicht aus. Deshalb möchten wir erreichen, dass für die Wohnberatung zumindest eine Halbtagsstelle eingerichtet wird“ erläuterte Annette Brümmer vom Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter. Diese Einschätzung wurde in der anschließenden Diskussion, in der Wohnberaterinnen und Wohnberater ihre Arbeit vorstellten, bestätigt.

Nach der Mittagspause erläuterte Frau Dipl.-Ing. Heike Böhmer vom Institut für Bauforschung IFB in Hannover, dass mit guter Planung viele Barrieren im Wohnbestand mit vergleichsweise geringen Kosten abgebaut werden können. Jörg Berens, Architekt und Fachmann im Wohnungsunternehmen Meravis, beschrieb förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen. Die Hürden seien für viele Unternehmen so hoch, dass Fördermittel häufig gar nicht in Anspruch genommen werden.

In einer anschließenden Gesprächsrunde berichtete Petra Wontorra, Nds. Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, von den Schwierigkeiten beeinträchtigter Menschen, eine bezahlbare barrierefreie Wohnung zu finden. Die geplante Gesetzesänderung der Niedersächsischen Bauordnung sei ein Schritt in die richtige Richtung, erläuterten Stefanie Nöthel von der Abtl. Städtebau und Wohnen des Landes und Hiram Kahler vom Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen-Bremen e.V.  Ab 2019 sollen im Neubau alle Wohnungen in Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen zukünftig barrierefrei erstellt werden und Aufzüge nachzurüsten sein. Dies löse jedoch noch nicht die Probleme in bestehenden Wohnungen, wo die meisten Menschen leben, merkte Rudi Knoll von der Architektenkammer an. Vorgestellt wurde auch das „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen“. So sollen die Förderbedingungen des Landes verbessert und Kostensteigerungen beim Bau durch technische und fachliche Normen begrenzt werden.

Herr Prof. Künemund brachte bei seiner Zusammenfassung am Schluss noch einen wichtigen Aspekt ein: Es sei viel Öffentlichkeitsarbeit notwendig, damit alle, die an der Planung und am Bau beteiligt sind, die Barrierefreiheit auch umsetzen – insbesondere dann, wenn sie kostenneutral oder nur mit geringen Kosten umzusetzen ist.

Flyer: pdf

Ab sofort können bei der KfW wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung beantragt werden.

Im Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" stehen wieder Förder­mittel (bis zu 6.250 Euro) für barriere­reduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Zudem hat das Bundes­ministerium des Innern und für Heimat (BMI) die verfügbaren Förder­mittel für Einbruchschutz erhöht. weitere Informationen hier

Neue Filme zur Wohnberatung

Das Niedersachsenbüro hat mit Förderung des Niedersächsischen Sozialministeriums zwei Filme zur Wohnberatung gedreht. Die Botschaft: "Von einer barrierefreien Umgebung profitieren alle – alte und junge Menschen, Menschen mit und ohne Behinderung."

10-minütiger Film: Link

Animationsfilm (1 Minute): Link mehr

Beide Filme haben eine Transkription und sind somit auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung gut geeignet.

In einem 10-minütiger Film werden Maßnahmen der Wohnungsanpassung und der Nutzen der Wohnberatung aufgezeigt. Wohnberaterinnen und Wohnberater sowie Nutzerinnen und Nutzer berichten von ihren Erfahrungen. Dieser Film kann z. B. sehr gut auf Veranstaltungen eingesetzt werden. Link

Ein 1-minütiger Animationsfilm soll für das Thema Wohnberatung sensibilisieren und werben. Dieser Film eignet sich z. B. gut für die Internetseiten. Link

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Neues Förderangebot "Inklusion" bei Aktion Mensch – 95 % Förderung der Projektkosten

Mit „Inklusion einfach machen“ wendet sich Aktion Mensch an alle Projektpartner mit einer inklusiven Projektidee, für die der Eigenmittelanteil von 30 Prozent eine bisher unüberwindbare Hürde darstellte. Übernommen werden bis zu 95 Prozent der Projektkosten, während der Projektpartner nur fünf Prozent Eigenmittel beisteuern muss. Weitere Informationen finden Sie hier: Aktion-Mensch.de

Datenschutz im Verein nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten. Für Vereine bedeutet das erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten. Weitere Informationen finden Sie unter freiwilligen-server.de.

Neue EU-Richtlinie – Webangebote öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein

Webangebote öffentlicher Stellen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden. Dafür sorgt die EU-Richtlinie 2102, die Deutschland bis zum Herbst 2018 in nationales Recht übertragen wird. Weitere Informationen finden Sie bei BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren - für alle) bik-fuer-alle.de.

Broschüren für AAL-Elektroinstallationen

Die GED Gesellschaft für Energiedienstleistung hat zwei informative Broschüren "Elektroinstallation im AAL-Umfeld" und "Elektroinstallation für Multimedia-Anwendungen" herausgegeben. mehr

Es werden Hinweise gegeben, wie durch gute Planung und Ausführung von Elektroinstallationen eine spätere Nachrüstung von AAL-Technik und Multimediaanwendung in der Wohnung/Wohnumgebung erleichtert werden kann.   Link zum Download

Ratgeber "Behinderung und Teilhabe"

In dem Ratgeber der Verbraucherzentrale sind alle wichtigen Informationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen zu finden. mehr

Hier finden sich Informationen zu

  • Schwerbehindertenausweis und Einstufung,
  • Leistungen zur Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft,
  • Angebote für behinderte Kinder und Jugendliche,
  • Hilfe bei Streitigkeiten mit Behörden und Arbeitgebern sowie
  • alle wichtigen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018.

Außerdem enthält der Ratgeber einen großen Serviceteil mit wichtigen Kontakten, Gesetzestexten und Internetadressen. Link

Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht

Mit dem Gesetzentwurf 19/401 soll das Wohnungseigentumsgesetz künftigen Anforderungen besser gerecht werden. mehr

§ 22 WEG soll dahingehend geändert werden, dass eine Zustimmung für bauliche Veränderungen
-  die bislang für eine behindertengerechte Nutzung des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums erforderlich ist
-  oder die für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug i.S.v. § 2 des Elektromobilitätsgesetzes erforderlich ist,
nicht benötigt wird, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Eigenart der Wohnanlage dadurch nicht geändert wird. Allerdings lässt sich hier dem Gesetzesentwurf nicht entnehmen, wer in diesem Fall die Kosten zu tragen hat.
Weitere Informationen: pdf

Gute Ideen für Niedersachsen: Projektnetzwerk Ländliche Räume

In den Städten und Gemeinden in Niedersachsen sind viele innovative Projekte entstanden, um den Herausforderungen im ländlichen Bereich entgegenzuwirken. mehr

Das "Projektnetzwerk Ländliche Räume", eine Gemeinschaftsinitiative des Landes Niedersachsen, des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages, bündelt diese Projekte erstmals auf einer Plattform – umfassend, strukturiert und frei zugänglich. Link

Kein grundsätzliches Recht auf Wohnungsanpassung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BGH hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Urteil vom 13.01.2017 – V ZR 96/16

Stürze wirksam verhüten

Die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) Hamburg engagiert sich seit vielen Jahren in der Sturzprävention und informiert über Unfallgefahren in Heim und Freizeit. Jetzt hat sie ihr Vortragsprogramm für Ältere um zwei Themen erweitert: "Senioren sicher unterwegs" und "Den Garten seniorengerecht gestalten". mehr

Die Vorträge sind so konzipiert, dass ein interessierter Laie sich in kurzer Zeit einarbeiten und die Vorträge selbstständig halten kann. Sie können kostenlos im Internet heruntergeladen werden. (BAGSO-Newsletter Ausgabe 1, 18. Januar 2018) Link

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